Laboruntersuchungen

Über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gibt es weitere sinnvolle Untersuchungen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen möchten. Diese Blutuntersuchungen sind noch kein fester Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge. Sie können nur in begründeten Fällen auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.

Auf Wunsch kann jede Schwangere diese Untersuchungen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vornehmen lassen.

Wenn Sie Fragen zu diesen Zusatzleistungen haben, sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.

Screening auf Gestationsdiabetes

Eine Schwangerschaft ist eine große Herausforderung für den mütterlichen Stoffwechsel. Der Mutterkuchen produziert Hormone und andere Substanzen, die dafür sorgen, dass sich der mütterliche Stoffwechsel auf die Versorgung des Kindes konzentriert. So wird durch eine "diabetogene" Stoffwechsellage garantiert, dass das Kind ausreichend mit Zucker versorgt ist. Übersteigt jedoch der Blutzuckerspiegel bestimmte Werte, spricht man von einem Schwangerschaftsdiabetes. Diese Sonderform der Zuckerkrankheit, betrifft  ca. 5 Prozent aller Schwangerschaften und ist damit die häufigste schwangerschaftsbedingte Erkrankung.

 

Ein zu hoher Blutzuckerspiegel während der Schwangerschaft bedeutet ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die werdende Mutter und das ungeborene Kind. Um diese Komplikationen zu verhindern, ist eine möglichst frühzeitige Diagnose und Therapie mit Einstellung der Blutzuckerwerte von großer Bedeutung. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für das 50 g Glukose Screening zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche. Bei diesem Test wird eine Stunde nach dem Trinken einer Zuckerlösung Blut entnommen der Blutzuckerwert bestimmt. Der Screeningtest erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, sie dürfen nicht nüchtern sein. Wenn bei diesem Test der Grenzwert überschritten ist, schließt sich der umfangreichere 75g Glukosebelastungstest an. Bei diesem Test müssen Sie nüchtern sein und es erfolgen Blutentnahmen nüchtern sowie 1 und 2 Stunden nach Trinken einer Zuckerlösung. Wird einer oder mehrere Grenzwerte erreicht bzw. überschritten, liegt ein Gestationsdiabetes vor. In diesem Fall erfolgt in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Diabetologen die weitere Diagnostik und die entsprechende Therapie, so dass sich die Risiken für Mutter und Kind deutlich senken lassen.

Da nur etwa 80% aller Fälle von Schwangerschaftsdiabetes mit dem 50 g Screening Test erkannt werden, empfehlen wir entsprechend der Leitlinien der deutsche Diabetesgesellschaft (DDG)  direkt den 75 g oralen Glukosebelastungstest zur Diagnose des Gestationsdiabetes durchzuführen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für den Test selber tragen.

Test auf B-Streptokokken

Die sogenannten B-Streptokokken sind Bakterien, die bei etwa 15% aller Schwangeren im Bereich der Scheide oder des Anus  nachgewiesen werden können. Normalerweise sind diese Bakterien harmlos und verursachen keine Beschwerden. Jedoch können sie während der Geburt über den Geburtskanal auf das Neugeborene übertragen werden. Dadurch kann entweder direkt nach der Geburt oder im Verlauf der nächsten Wochen  eine schwere Infektion des Neugeborenen ausgelöst werden. 

 

In den letzten Wochen der Schwangerschaft (zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche) können die Erreger über einen Vaginalabstrich bestimmt werden (GBS Screening).  Sollten B-Streptokokken in der Bakterienkultur nachgewiesen werden, wird dieses Ergebnis im Mutterpass dokumentiert. Durch gezielte Gabe von Antibiotika während der Geburt kann die Infektionsgefahr für das Baby deutlich gesenkt werden.

 

Die Fachgesellschaft DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) empfiehlt allen Schwangeren zwschen 35 und 37 SSW das GBS Screening