Schwangerschaftsvorsorge

Die Untersuchungen in der Schwangerschaft werden nach den gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Wichtig ist, dass Sie dieses Vorsorgeprogramm regelmäßig in Anspruch nehmen. Denn nur durch kontinuierliche Untersuchungen können Schwangerschaftsrisiken frühzeitig erkannt und behandelt werden.

 

Die Mutterschaftsrichtlinien gewährleisten ein breites Angebot an medizinisch sinnvollen Maßnahmen, die der Überwachung Ihrer Gesundheit und der ungestörten Entwicklung ihres Kindes dienen. Darüber hinaus bieten wir Zusatzuntersuchungen an, die nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind aber im Einzelfall mehr Sicherheit, Beruhigung oder Entlastung bedeuten können. Für diese Leistungen erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wir werden dies zu Beginn Ihrer Schwangerschaft mit Ihnen besprechen und Sie über den Nutzen in Ihrer individuellen Situation und die Kosten dieser Zusatzleistungen informieren.

Feststellen der Schwangerschaft

Nach dem Ausbleiben der Periode kann ein Schwangerschaftstest durch den Nachweis des Schwangerschaftshormons HCG zeigen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Hierzu muss der Hormonwert eine Konzentration im Urin erreichen, die eine zuverlässige Messung erlaubt. Dies ist etwa zum Zeitpunkt der zu erwartenden Regelblutung, also ca. 14 Tage nach dem Eisprung der Fall. Vorzugsweise sollten Sie für den Test Morgenurin verwenden, da sich der Urin über Nacht in der Blase sammelt und somit auch das Schwangerschaftshormon HCG.

Wenn der Test positiv ausgefallen ist, können Sie einen Untersuchungstermin in unserer Praxis vereinbaren. Durch eine Ultraschalluntersuchung kann die Schwangerschaft bestätigt werden werden. Dies gelingt mit Hilfe hoch auflösender Ultraschallgeräten schon mit dem Ausbleiben der Periode. Die erste sichtbare Struktur ist die Fruchthöhle in der Gebärmutter, eventuell schon mit Dottersack, an dem sich dann die embryonalen Strukturen entwickeln. Zum Ende der 6. Schwangerschaftswoche sind dann meistens auch Herzaktionen im Embryo nachweisbar. 

Berechnung von Schwangerschaftsalter und Entbindungstermin

Biologisch gesehen dauert eine Schwangerschaft vom Zeitpunkt der Befruchtung an 266 Tage, also 38 Wochen. Da das Datum der Befruchtung oft nicht zu bestimmen ist, rechnet man vom 1. Tag der letzten Periode. Bei einer durchschnittlichen Zykluslänge von 28 Tagen ergibt sich eine Schwangerschaftsdauer von 40 Wochen (280 Tage).

 

Mit diesem Rechner können Sie Ihre aktuelle Schwangerschaftswoche und den Entbindungstermin ermitteln. Geben Sie dazu den ersten Tag Ihrer letzten Periode im Format TT.MM.JJJJ in das erste Feld ein, z.B. 13.09.2019:

Letzte Periode:

Wie weit bin ich heute?

Entbindungstermin:

Das Schwangerschaftsalter wird in Wochen + Tage angegeben, z.B. 6 Wochen + 5 Tage  (6+5 SSW). In diesem Fall befinden Sie sich in der 7. Schwangerschaftswoche, da sie 6 Wochen bereits abgeschlossen haben. Der letzte Tag der 7. Woche ist 6+6 SSW. Danach beginnt mit 7+0 SSW die 8. SSW. Zugegeben- das ist am Anfang etwas verwirrend.

 

Bei Frauen mit unregelmäßigem Zyklus oder wenn sich ausnahmsweise der Eisprung verschoben hat kann es Abweichungen vom rechnerischen Schwangerschaftsalter geben. Daher überprüfen wir das Schwangerschaftsalter routinemäßig zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche durch eine Ultraschallmessung. Zu diesem Zeitpunkt ist das Wachstum des Embryos ziemlich konstant und man kann man anhand der Messwerte sehr genau abschätzen, wie alt die Schwangerschaft tatsächlich ist. Es muss also überhaupt nichts Schlimmes bedeuten, wenn wir das Schwangerschaftsalter "korrigieren".

 

Der Entbindungstermin entspricht 40+0 Schwangerschaftswochen. Da sich die Natur nicht wie eine Quarzuhr verhält, kommen nur 4% der Kinder tatsächlich am Tag des errechneten Entbindungstermins zur Welt. 95% der Kinder werden in einem Zeitraum plus/minus 2 Wochen um den Geburtstermin geboren. Der errechnete Termin ist somit nur ein ungefährer Termin- Abweichungen sind sehr wahrscheinlich. Eine Geburtsgarantie können wir leider nicht geben...

Mutterpass

Sobald wir im Ultraschall einen Embryo mit Herzaktion nachgewiesen haben, legen wir einen Mutterpass für Sie an. Dies ist meistens zwischen der 6. und 8. Schwangerschaftswoche der Fall.

 

Der Mutterpass ist ein wichtiges Dokument, das Sie durch die gesamte Schwangerschaft bis zur Nachuntersuchung begleitet. Er enthält wichtige medizinische Daten und gesundheitlich relevante Angaben sowie die in den Vorsorgeuntersuchungen erhobenen Befunde. Sie sollten den Mutterpass sorgfältig aufbewahren und zu allen Untersuchungen mitbringen.

Vorsorgeuntersuchungen

Damit Schwangerschaft und Geburt möglichst problemlos verlaufen, sollten werdende Mütter unbedingt alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Diese erfolgen bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf bis zur 32. SSW alle 4 Wochen und danach in Abständen von etwa 2 Wochen.

Die Inhalte der Schwangerenvorsorge sind gesetzlich in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Alle erhobenen Befunde werden im Mutterpass dokumentiert. 

Die folgenden Untersuchungen werden bei jedem Vorsorgetermin durchgeführt:

 

• Blutdruckmessung

• Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und ggf. Infektionen

• Gewichtskontrolle

• evtl. Blutentnahme zur Hämoglobinbestimmung  (abhängig vom letzten Befund)

• Kontrolle von Gebärmutterstand, Kindslage und kindlichen Herzaktionen

• vaginale Tastuntersuchung zur Überprüfung des Muttermundes und des Scheiden-pH erfolgt regelmäßig (bei Beschwerdefreiheit nicht bei jeder Vorsorge)

Laboruntersuchungen

Bei der Erstuntersuchung wird Ihre Blutgruppe bestimmt und ein Test auf Antikörper gegen rote Blutkörperchen durchgeführt. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtkrankheiten (Lues = Syphilis) und der Nachweis von Antikörper gegen Röteln, sofern kein ausreichender Impfschutz aus Ihrem Impfpass ersichtlich ist. Die Untersuchung auf Chlamydien (eine Art Bakterien) erfolgt anhand einer Urinprobe. Empfehlenswert ist außerdem ein HIV- (AIDS-) Test- dieser wird nur wird nur mit Ihrem Einverständnis gemacht.

 

In der 24. - 28. Schwangerschaftswoche wird ein Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt. Dafür brauchen Sie nicht nüchtern zu sein.  Sie erhalten einen Saft mit 50 g Glukose. Nach 1 Stunde erfolgt im Labor eine Blutentnahme zur Blutzuckerbestimmung.  

 

Ab der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt eine Blutentnahme zum Ausschluss einer frischen Infektion mit Hepatitis B Viren. Diese können während der Geburt auf das Baby übertragen werden und eine lebensbedrohliche Hepatitis B Infektion des Neugeborenen hervorrufen.

Ultraschalluntersuchungen

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen bei einem unauffälligem Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung vor:

 

• Das 1. Ultraschall-Screening (9. bis 12. SSW) dient dazu, den korrekten Schwangerschaftssitz in der Gebärmutter, eine eventuelle Mehrlingsschwangerschaft und die Vitalität der Schwangerschaft zu dokumentieren. Außerdem wird die sogenannte Scheitel-Steiß-Länge (SSL) gemessen, da hierüber in der Frühschwangerschaft eine genaue Aussage über das Schwangerschaftsalter und damit über den zu erwartenden Entbindungstermin gemacht werden kann.

 

• Beim 2. Ultraschall-Screening (19. bis 22. SSW) können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen, die beide von den Krankenkassen übernommen werden:

- Basis Ultraschall: Hierbei wird die kindliche Entwicklung überprüft, sowie der Sitz des Mutterkuchens und die Fruchtwassermenge

- Erweitertes Screening: Dieser Ultraschall dient zusätzlich im wesentlichen dem Erkennen von auffälligen Merkmalen und Fehlbindungen 

• Beim 3. Ultraschall Screening (29. bis 32. SSW) wird das Wachstum des Kindes, der Sitz und Reifegrad des Mutterkuchens, die Kindslage sowie die Fruchtwassermenge überprüft

 

Ergeben sich bei einer dieser drei Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten, können in unserer Praxis auch weiterführende Ultraschalluntersuchungen (Feindiagnostik) einschließlich Farbdopplersonographie durchgeführt werden. Falls nötig, erfolgt die Vorstellung in einem Zentrum für Pränataldiagnostik.

Cardiotokogramm (CTG)

Ab der 28. SSW führen wir bei jeder Vorsorgeuntersuchung ein 20 minütiges Kardiotokogramm (CTG) durch. Hierbei werden anhand zweier Messfühler die mütterliche Bauchdecke kindliche Herzaktionen und Gebärmutterkontraktionen synchron auf einem fortlaufenden Papierstreifen aufgezeichnet. Das CTG gibt Auskunft über den Zustand Ihres Babys und kann Hinweise auf mögliche Gefährdungen geben z.B. mangelnde Durchblutung des Mutterkuchens oder vorzeitige Wehen.

Mein Schwangerschaftsfahrplan

Geben Sie den ersten Tag Ihrer letzten Periode ein, und berechnen Sie den Zeitraum für Ihre Termine zur Mutterschaftsvorsorge (MuVo).


1. Tag der letzten Periode
      
Feststellen der Schwangerschaft möglich
MuVo und 1. Ultraschall (8+0 bis 12+6 SSW) bis
Ersttrimesterscreening*(11+0 bis 13+6 SSW) bis
MuVo bis
MuVo und 2. Ultraschall (18+0 bis 21+6 SSW) bis
Feindiagnostik * bis
MuVo und Glucosescreening oder oGTT* bis
MuVo und 3. Ultraschall 28+0 bis 31+6 SSW bis
MuVo bis
MuVo bis
MuVo bis
MuVo bis
MuVo bis
Voraussichtlicher Entbindungstermin 40+0 SSW

* keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen