Bei komplikationslosem Schwangerschaftsverlauf sind 3 Ultraschalluntersuchungen, sog. Screenings im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Diese Untersuchungen dienen dem Ausschluss von kindlichen Erkrankungen bzw. Fehlbildungen. Beurteilt werden Größe und Gewicht des Kindes, die Organentwicklung, Herzaktivität, Fruchtwassermenge und der Sitz der Plazenta. Der Eintrag der Werte in die Normkurven zeigt, ob eine zeitgerechte Entwicklung vorliegt.
Werden bei den regulären Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten festgestellt, werden weitere Kontrollen veranlasst.
Jeder Ultraschall hat seinen Schwerpunkt, da nicht alle Organe bzw. Veränderungen zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft sichtbar sind.
Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass Ultraschalluntersuchungen in irgendweise Weise schädlich für das ungeborene Kind sein könnten. |
Bereits ab der 6. SSW kann die Schwangerschaft im Ultraschall bestätigt werden. In der Frühschwangerschaft ist die Gebärmutter noch verhältnismäßig klein, daher erfolgen die Ultraschalluntersuchungen von vaginal, also durch die Scheide. Zu diesem Zeitpunkt sieht man lediglich eine kleine rundliche Struktur, die in die Gebärmutterschleimhaut eingebettet ist. Im weiteren Verlauf taucht in der Fruchthöhle eine rundliche Struktur, der Dottersack, auf. Bald ist neben dem Dottersack in der Fruchthöhle ein kleiner Embryo zu sehen. Ab der 7. SSW kann man im Ultraschall das Herz schlagen sehen. Ab der 10. SSW sind Kopf, Rumpf und Knospen von Armen und Beinen deutlich zu unterscheiden. Man kann auch schon Bewegungen sehen. Ab der 12. SSW sind Ultraschalluntersucungen auch über die Bauchdecke möglich.
Das Ultraschall 1. Screening findet zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Es wird kontrolliert, ob sich die befruchtet Eizelle am richtigen Ort in der Gebärmutter eingenistet ist und ob Herzaktionen nachweisbar sind. Anhand der Scheitel-Steiß-Länge wird das Schwangerschaftsalter überprüft. Abweichungen von der erwarteten Länge erlauben eine Korrektur des voraussichtlichen Entbindungstermins. Zu diesem Zeitpunkt kann auch festgestellt werden, ob es sich um eine Einlings- oder Zwillingsschwangerschaft handelt.
Das 2. Screening dient der Überprüfung der kindlichen Entwicklung und Organe. Außerdem werden Sitz des Mutterkuchens und Fruchtwassermenge überprüft. Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen:
a) Basis-Ultraschalluntersuchung: hierbei wird die Größe von Kopf und Bauch Ihres Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Durch den Vergleich mit Normkurven wird das kindliche Wachstum kontrolliert. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt.
b) Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung: Bei dieser Untersuchung wird die Anatomie des Kindes im Detail überprüft und systematisch folgende Organe kontrolliert und dokumentiert: Kopf und Hirnstrukturen, Hals, Rücken und Brustkorb, Herz, Rumpf, Bauchwand, Magen und Harnblase. Diese Untersuchung ersetzt allerdings nicht den Fehlbildungsultraschall und die fetale Echokardiografie nach Mutterschaftsrichtlinien, die speziellen Indikationen unterliegen.
Bei diesem dritten Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen Ihres Babys gemessen und Lage und Herzschlag kontrolliert. Er dient im Wesentlichen der Kontrolle des kindlichen Wachstums und der Lage des Kindes. Außerdem werden Sitz und Reifegrad des Mutterkuchens und die Fruchtwassermenge bestimmt
Frauenarztpraxis Wolfsburg
Dr. med. Katja Hölter
Dr. med. Kristina Drinkut
Rothenfelder Str. 11
38440 Wolfsburg