Rechtliches & Finanzen

Mutterschutzfristen

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei der Geburt von Mehrlingen und bei medizinischen Frühgeburten verlängert sich die Frist von 8 auf 12 Wochen. Eine medizinische Frühgeburt liegt vor wenn:

• das Geburtsgewicht unter 2500 g liegt

• aufgrund noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen ein erhöhter Pflegeaufwand besteht

• das Baby vor der vollendeten 37. SSW geboren wurde (also höchstens 36+6 SSW)  

Ob eine Frühgeburt im medizinischen Sinn vorliegt, beurteilt der betreuende Arzt und stellt Ihnen auch eine entsprechende kostenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Bei einer medizinischen Frühgeburt sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls 8 bzw. 12 Wochen.

Wenn Ihr Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt ...

... verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt um diese Tage. Nach der Geburt haben Sie trotzdem die regulären acht oder zwölf Wochen Mutterschutz.

Wenn Ihr Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt ...

... verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt um diese Tage. Nach der Geburt haben Sie trotzdem die regulären acht oder zwölf Wochen Mutterschutz.

Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfrist bekommen gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld bezieht sich auf den in den vergangenen 3 Monaten erhaltenen Nettoverdienst, ist aber auf maximal 13 Euro pro Tag begrenzt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Differenz  zum Nettogehalt als Arbeitsgeberzuschuss, sodass Sie auch während des Mutterschutzes in der Summe Ihr Nettogehalt bekommen. 

Durchschnittlicher Monatsnettolohn   €
 
 
Krankenkassenanteil   €
Arbeitgeberzuschuss   €
Mutterschaftsgeld pro Kalendertag   €

Um das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zu beantragen, erstellen wir Ihnen ein "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung". Diese Bescheinigung erhalten Sie in 2 Ausfertigungen: eine Ausfertigung für die Krankenkasse und 1 Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.  Damit Sie das Mutterschaftsgeld pünktlich erhalten, schicken Sie die "Ausfertigung für die Krankenkasse" vor Beginn der Mutterschutzfrist an ihre Krankenkasse. 

 

Arbeitnehmerinnen, die geringfügig beschäftigt oder bei einer Privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten auf Antrag vom Bundesversicherungsamt  Mutterschaftsgeld. Allerdings ist der Anspruch gesetzlich auf 210,00 Euro für den gesamten Zeitraum der Schutzfrist begrenzt.

Elterngeld

Für die ersten maximal 14 Lebensmonate des Kindes erhalten Sie Elterngeld. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen, jedoch hat ein Elternteil Anspruch auf maximal 12 Monate, die anderen beiden Monate sind die sogenannten "Partnermonate". Alleinerziehende, die ohne den anderen Elternteil für das Kind sorgen, erhalten das Elterngeld für volle 14 Monate.

Die höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem Nettogehaltes des Elternteils, das nach der Geburt zu Hause bleibt.  Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Das Mutterschaftsgeld, das Sie während der Mutterschutzfrist erhalten, wird auf das Elterngeld angerechnet. Außerdem ändert sich der monatlicher Anspruch wenn z.B. eines der Geschwisterkinder während des Bezugszeitraums das sechste bzw. dritte Lebensjahr vollendet. 

 

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Berechnen Sie mit dem Elterngeldrechner die Höhe Ihres voraussichtlichen monatlichen Elterngeldanspruches:

Wieviele Kinder erwarten Sie?



Wie hoch war Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen pro Monat in den letzten 12 Monaten vor der Geburt?

 € Netto/ Monat

Falls Sie in der Elternzeit arbeiten werden: wie hoch wird Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen pro Monat in den Monaten sein, in denen Sie Elterngeld beziehen wollen?

 € Netto/ Monat

Bitte beachten Sie, dass der Elterngeldrechner eine vereinfachte Variante der tatsächlichen Berechnung darstellt und im Einzelfall Ungenauigkeiten beinhalten kann Für eine ausführliche Berechnung des Anspruchs auf Elterngeld lassen Sie sich von der zuständigen Elterngeldstelle beraten. 

Kindergeld

Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig durch die Familienkassen der Agenturen für Arbeit gezahlt. Es ist ab dem dritten Kind gestaffelt und beträgt seit dem 1.1.2016:

 

• für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro

• für das dritte Kind monatlich 196 Euro

• für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 221 Euro

Beihilfen

Über weitere Rechtsansprüche und Sozialleistungen für Schwangere, Eltern und Kind informiert Sie die Familienberatungsstelle vor Ort. Leistungen, die im Einzelfall geleistet werden, sind Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden, Erstlingsausstattung usw.

Links & Downloads zum Thema

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz, MuSchG) 

pro familia Wolfsburg

Stormhof 2, 38440 Wolfsburg, Telefon: 05361 25457, mail: wolfsburg@profamilia.de

AWO- Familienberatungszentrum Wolfsburg

Bebelstr. 9, 38440 Wolfsburg, Telefon: 05361 2759313, mail: fbz@awo-bs.de

Ehe- Familien- und Lebensberatung  im Bistum Hildesheim

Kreisstraße 27, 38440 Wolfsburg, Telefon: 05361 - 25325, mail: ehe-und-lebensberatung@wolfsburg.de

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen. 

Familienwegweiser

Der Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hält nützliches Wissen für verschiedene Lebenssituationen bereit.